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Widerrufsbelehrung

Kunden, die als Verbraucher anzusehen sind, können von einem außerhalb von Geschäftsräumen von Michelle Stadlhuber geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs sind in der nachstehenden Widerrufsbelehrung angeführt:

Widerrufsrecht

Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)

Ein Rücktritt des Kunden von der Vereinbarung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich per Post oder E-Mail möglich (das Absendedatum ist ausreichend).

  • Erfolgt der Rücktritt des Kunden nach Ablauf dieser Frist, verbleibt die Anzahlung in jedem Fall beim Auftragnehmer.

  • Bei einer Absage des Kunden innerhalb von acht Wochen vor dem Hochzeitstermin hat der Auftragnehmer Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars sowie die Erstattung eventuell angefallener Barauslagen, da zu diesem Zeitpunkt die Rede in der Regel bereits verfasst wurde.

Besondere Umstände (höhere Gewalt, behördliche Verbote):


Sollte die Zeremonie aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Verbote oder ähnlicher Umstände verschoben oder abgesagt werden, sind alle bis dahin geleisteten Aufwände des Auftragnehmers in jedem Fall zu entschädigen.

  • Eine Verschiebung der Zeremonie ist möglich, sofern der Auftragnehmer am neuen Datum verfügbar ist.

  • Ist dies nicht der Fall, wird der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Kunden versuchen, einen geeigneten Ersatzredner zu finden.

Rücktritt durch den Auftragnehmer

  • Der Auftragnehmer kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich (per Post oder E-Mail) vom Vertrag zurücktreten (das Absendedatum ist ausreichend).

  • Sollte der Kunde vereinbarte Zahlungen nicht, unvollständig oder verspätet leisten, behält sich der Auftragnehmer ebenfalls das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.

Gründe für Nicht-Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer:

  • Kann der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen schwerwiegenden Gründen (z. B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt) die Dienstleistung nicht erbringen, erlöschen sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits gezahlte Honorare werden erstattet, sofern kein vom Kunden akzeptierter Ersatzredner gestellt werden kann.

  • Wenn der Auftragnehmer bis zu sechs Wochen vor dem Trautermin ausfällt und der Kunde lediglich das fertiggestellte Redemanuskript wünscht, werden hierfür 70 % des vereinbarten Honorars berechnet.

Stellt der Auftragnehmer einen Ersatzredner, den der Kunde akzeptiert, und überträgt diesem ein fertiggestelltes Redemanuskript, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit. Der Auftragnehmer leitet die entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiter.

Datenschutz

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